Stipendien

Das Kolleg vergibt von der KSG finanzierte Stipendien an Doktorand*innen des Kollegs und kooperiert mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft.

Stipendien des Kollegs

Die Stipendienförderung des Doktorandenkollegs verfolgt den Zweck, Doktorand*innen des Kollegs finanziell bei ihren Promotionsprojekten zu unterstützen und ihnen somit zu ermöglichen, sich ganz auf ihre Forschung, das Studienprogramm und die Praxisprojekte zu konzentrieren.

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[item title="Förderumfang"]

Ein Stipendium umfasst folgende Leistungen:

  • ein monatliches Lebenshaltungs- und Forschungskostenstipendium in Höhe von 1.350 Euro.
  • Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten, die im Zuge von Veranstaltungen des Studienprogramms und der Durchführung der Praxisprojekte außerhalb der Lutherstadt Wittenberg anfallen.
  • die Mitgliedschaft im Doktorandenkolleg.
  • Arbeitsmöglichkeiten in den Räumlichkeiten des WZGE.

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[item title="Dauer der Förderung"]
Die Regelförderdauer beträgt drei Jahre, wobei das Stipendium jeweils für den Zeitraum von einem Jahr gewährt wird. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums wird auf Grundlage eines Jahresberichts, in welchem der/die Doktorand*in über seinen/ihren Forschungsfortschritt und seine/ihre Beteiligung am Studienprogramm und den Praxisprojekten berichtet, über die Fortführung des Stipendiums entschieden. Wird die Promotion vorzeitig abgeschlossen, endet die Förderung mit dem Tag der Ausstellung der Promotionsurkunde.
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[item title="Nebenverdienstmöglichkeiten"]
Der/die Stipendiat*in darf eine Nebentätigkeit aufnehmen, wenn sie einen thematischen oder methodischen Bezug zu seinem/ihrem Promotionsvorhaben aufweist und die monatliche Arbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden beträgt. Außerdem dürfen die Einkünfte aus der Nebentätigkeit oder sonstige Einkünfte 12.000 Euro brutto im Jahr nicht übersteigen.
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[item title="FAQ"]

  • Beinhaltet die Aufnahme ins Kolleg die Bewilligung eines Stipendiums?

Die meisten Doktorand*innen des Kollegs erhalten zugleich ein Stipendium. Aufgrund der Mitgliedschaft im Doktorandenkolleg besteht indes kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Stipendiums.

  • Bin ich als StipendiatIn kranken-, unfall- und sozialversichert?

Nein, StipendiatInnen müssen sich selbstständig um eine Kranken-, Unfall- und Sozialversicherung kümmern.

  • Bekommen StipendiatInnen mit Kindern einen höheren Stipendiensatz?

Nein. Eltern- und Kindergeld wird jedoch nicht als Nebenverdienst angerechnet und bei Elternschaft ist ein zusätzliches Jahreseinkommen von 18.000 Euro brutto zulässig.

  • Werden forschungsrelevante Auslandsaufenthalte oder Konferenzteilnahmen finanziell gefördert?

Nein.

  • Besteht die Möglichkeit, einen Druckkostenzuschuss zur Veröffentlichung der Promotion zu beantragen?

Nein.

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Für detaillierte Informationen siehe:

Kooperation mit der Stiftung der deutschen Wirtschaft

Das Kolleg „Ethik und gute Unternehmensführung“ kooperiert mit der Stiftung der deutschen Wirtschaft (SDW) als weiterem Stipendiengeber. So kann das Kolleg geeignete Bewerber*innen für die Promotionsförderung der SDW vorschlagen. Wenn die Bewerber*innen die Auswahlgespräche der SDW erfolgreich absolvieren, erhalten sie das SDW Promotionsstipendium und sind zugleich Mitglied im Kolleg.