Das Kolleg vergibt von der KSG finanzierte Stipendien an Doktorand*innen des Kollegs und kooperiert mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft.
Stipendien des Kollegs
Die Stipendienförderung des Doktorandenkollegs verfolgt den Zweck, Doktorand*innen des Kollegs finanziell bei ihren Promotionsprojekten zu unterstützen und ihnen somit zu ermöglichen, sich ganz auf ihre Forschung, das Studienprogramm und die Praxisprojekte zu konzentrieren.
[accordion activeIndex=""]
[item title="Förderumfang"]
Ein Stipendium umfasst folgende Leistungen:
- ein monatliches Lebenshaltungs- und Forschungskostenstipendium in Höhe von 1.350 Euro.
- Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten, die im Zuge von Veranstaltungen des Studienprogramms und der Durchführung der Praxisprojekte außerhalb der Lutherstadt Wittenberg anfallen.
- die Mitgliedschaft im Doktorandenkolleg.
- Arbeitsmöglichkeiten in den Räumlichkeiten des WZGE.
[/item]
[item title="Dauer der Förderung"]
Die Regelförderdauer beträgt drei Jahre, wobei das Stipendium jeweils für den Zeitraum von einem Jahr gewährt wird. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums wird auf Grundlage eines Jahresberichts, in welchem der/die Doktorand*in über seinen/ihren Forschungsfortschritt und seine/ihre Beteiligung am Studienprogramm und den Praxisprojekten berichtet, über die Fortführung des Stipendiums entschieden. Wird die Promotion vorzeitig abgeschlossen, endet die Förderung mit dem Tag der Ausstellung der Promotionsurkunde.
[/item]
[item title="Nebenverdienstmöglichkeiten"]
Der/die Stipendiat*in darf eine Nebentätigkeit aufnehmen, wenn sie einen thematischen oder methodischen Bezug zu seinem/ihrem Promotionsvorhaben aufweist und die monatliche Arbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden beträgt. Außerdem dürfen die Einkünfte aus der Nebentätigkeit oder sonstige Einkünfte 12.000 Euro brutto im Jahr nicht übersteigen.
[/item]
[item title="FAQ"]
- Beinhaltet die Aufnahme ins Kolleg die Bewilligung eines Stipendiums?
Die meisten Doktorand*innen des Kollegs erhalten zugleich ein Stipendium. Aufgrund der Mitgliedschaft im Doktorandenkolleg besteht indes kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Stipendiums.
- Bin ich als StipendiatIn kranken-, unfall- und sozialversichert?
Nein, StipendiatInnen müssen sich selbstständig um eine Kranken-, Unfall- und Sozialversicherung kümmern.
- Bekommen StipendiatInnen mit Kindern einen höheren Stipendiensatz?
Nein. Eltern- und Kindergeld wird jedoch nicht als Nebenverdienst angerechnet und bei Elternschaft ist ein zusätzliches Jahreseinkommen von 18.000 Euro brutto zulässig.
- Werden forschungsrelevante Auslandsaufenthalte oder Konferenzteilnahmen finanziell gefördert?
Nein.
- Besteht die Möglichkeit, einen Druckkostenzuschuss zur Veröffentlichung der Promotion zu beantragen?
Nein.
[/item]
[/accordion]
Für detaillierte Informationen siehe:
Kooperation mit der Stiftung der deutschen Wirtschaft
Das Kolleg „Ethik und gute Unternehmensführung“ kooperiert mit der Stiftung der deutschen Wirtschaft (SDW) als weiterem Stipendiengeber. So kann das Kolleg geeignete Bewerber*innen für die Promotionsförderung der SDW vorschlagen. Wenn die Bewerber*innen die Auswahlgespräche der SDW erfolgreich absolvieren, erhalten sie das SDW Promotionsstipendium und sind zugleich Mitglied im Kolleg.